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Kernbohrungen zur Baugrunderkundung

Kernbohrungen zur Baugrunderkundung

Orientiertes Bohren Altlastenerkundung Lagerstättenerkundungen, Bodenerkundung Hohlraumerkundungen (z.B. Bergbauschäden) Gasbohrungen bis ca. 100 Meter
Kern- und Vollbohrungen

Kern- und Vollbohrungen

Kernbohrungen finden neben Überfahrten auf Autobahnen, auch in Wasserschutzgebieten und Betonflächen Verwendung. Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland hat die Firma Winfried Fell in den Bereich der Kern- und Vollbohrung investiert und sich somit einen Vorsprung in Sachen Technik und Möglichkeiten über die Jahre erarbeitet. Kernbohrungen finden neben Überfahrten auf Autobahnen, auch in Wasserschutzgebieten und Betonflächen Verwendung. Mit Hilfe von diamantbesetzten Bohrkronen sind durch den Einsatz spezieller Kernbohrgeräte, Bohrungen mit einem Durchmesser von 0,10 - 250 Millimeter möglich. Vollbohrungen eigenen sich insbesondere für Lösungen in einem Umfeld mit erschwerten Bodenverhältnissen (Bodenklassen 6 und 7), sowie Straßenbefestigungen aller Art. Die Bohrungen mit einem Durchmesser von 130 – 180 Millimeter ermöglichen neben der Montage von Schutzplankensystemen auch die Montage von Photovoltaikanlagen. Insbesondere in nicht befestigtem, unebenem Gelände (Photovoltaikanlagen) ist eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten möglich. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen die passende Lösung zu finden.
Ausführung der Erdwärmebohrung und Sondeneinbau

Ausführung der Erdwärmebohrung und Sondeneinbau

Die Erdwärmebohrung ist eine Vertikal- oder Schrägbohrung, die meist zwischen 75 und 99m liegt. Unser Unternehmen ist auch für Tiefen über 100m zugelassen. Die Tiefe und Anzahl der Bohrungen ergibt sich aus der errechneten kW-Heizleistung der geplanten Wärmepumpe. Je nach geologischen Voraussetzungen werden die Bohrungen im Imlochhammer-Verfahren oder als Spülbohrung ausgeführt. Im Anschluss an den Bohrvorgang wird von uns nur die neueste Doppel-U-Sonde eingebaut und die Dichtigkeit der Sonden nach VDI-Richtlinie 4640 protokolliert. Daraufhin erfolgt die Verpressung des Bohrlochs wie in der behördlichen Genehmigung gefordert.